ETAG 27 und EAD 340059-00-106

Was Sie wissen müssen

Seit 2008 werden Tests sowie Zertifizierungen/Bewertungen von Steinschlagschutzzäunen gemäß der von der Europäischen Organisation für technische Zulassung/Bewertung (EOTA) veröffentlichten EU-Richtlinie ETAG 27: Guideline for European Technical Approval of Falling Rock Protection Kits durchgeführt . Alle europäischen Hersteller wenden diese EU-Richtlinie an. Aufgrund des Mangels an international anerkannten Richtlinien, ist die ETAG 27 die am weitest verbreitete Richtlinie für Steinschlagschutzzäune weltweit. Ein gemäß der ETAG 27 erfolgreich getestetes Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung. Es ist jedoch zu beachten, dass die ETAG 27 weder eine Anwendungsrichtlinie ist noch eine Leistungsbeurteilung des Systems durchführt. Sie garantiert lediglich, dass Gebrauchstauglichkeitstests (auf einem niedrigen Niveau) und werkseigene Qualitätskontrollen durchgeführt werden. Anwendungsorientierte Aspekte werden in anderen Richtlinien behandelt (z.B. ONR 24810).

Im Januar 2019 hat die EOTA die ETAG 27 durch das Europäische Bewertungsdokument EAD 340059-00-0106 mit dem Titel Falling Rock Protection Kits ersetzt.

Beim EAD 340059-00-0106 Bewertungsdokument wurde im wesentlichen der Inhalt der ETAG 27 übernommen. Auch in diesem Dokument werden die Methoden und Kriterien beschrieben, welche die Beurteilung des Steinschlagschutzzaunsystems, das durch seine technischen Spezifikationen definert ist, durch die EOTA zulässt.

Aufbau

Die wesentlichen Aspekte der ETAG 27 und EAD 340059-00-0106 beschäftigen sich mit dem Testaufbau und -verfahren, den Zertifizierungsanforderungen und der vorgeschriebenen Dokumentation. Unter anderem sind hervorzuheben:

  • Es werden sowohl Vertikal- als auch Horizontaltestverfahren akzeptiert und beschrieben.
  • Alle 1:1 Systemtests müssen mit 3 funktionalen Feldern erfolgen.
  • Die Testverfahren sind für Systeme größer bzw. gleich 100 kJ gültig.
  • Es sind neben dem Maximal-Energie-Level-Test (MEL-Test) noch zwei weitere Service-Energie-Level-Tests (SEL-Tests) vorgeschrieben.
  • Die Restnutzhöhen der MEL- und SEL-Tests, die maximale Auslenkung, die Ankerkräfte und eine Beschreibung der Schäden infolge der Tests werden erfasst und im Bericht aufgeführt.
  • Es ist kein Bodenkontakt des Prüfkörpers, bevor dieser die maximale Auslenkung erreicht hat, erlaubt.
  • Die kommerzielle Höhe des Systems darf bei Systemen mit einer Höhe kleiner als 4,0 m um 0,5 m und bei Systemen mit Höhen ab 4,0 m um 1,0 m erhöht werden.
  • Kommerzielle Höhen die geringer als die getesteten Höhen sind, sind nicht zulässig.
  • Jegliche bedeutende Änderungen gegenüber dem getesteten System, wie z.B. die Änderung der Stahlprofiles, Seildruchmesser, etc. sind nicht erlaubt und führen zum Verlust der CE-Kennzeichnung.

Zertifizierungsprozess

Die Systemtests gemäß der ETAG 27 Richtlinie bzw. dem EAD 340059-00-0106 werden am Test- und Entwicklungszentrum am Erzberg in Österreich von einer unabhängigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Die Zulassungsbehörde überwacht neben den 1:1 Feldtests auch die werkseigene Produktionskontrolle. Sie ist verantwortlich für die laufende Überwachung, die Beurteilung und Zustimmung der Produktionskontrolle sowie die Ausstellung der Konfirmitätsbescheinigungen.


Literatur

EOTA (2008) ETAG 27: Guideline for European Technical Approval of Falling Rock Kits. 2008. Brussels, Belgium.