WLV Richtlinien

Was Sie wissen müssen

Die Wildbach Lawinenverbauung (WLV) ist eine Behörde des Österreichischen Ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und trägt die Verantwortung für technische Kompetenz- und Konstruktionsmanagement für jegliche Art von Naturkatastrophen (z.b. Überschwemmungen, Muren, Steinschläge sowie Lawinen), welche ein Sicherheitsrisiko für Bevölkerung, Lebensweise, Wohngebiete sowie Industrie und Infrastruktur, darstellen. Die WLV veröffentlichte 2002 ein Dokument unter dem Titel "WLV-Richtlinie für den Eignungsnachweis von Steinschlagschutznetzen". Diese Richtlinien sind jene, unter welchen die erste Generation von Trumer-Systemen getestet wurde. Im Jahr 2010 wurde eine überarbeitete Version, in Anlehnung an die ETAG 27 Richtlinien, veröffentlicht.

Aufbau

Die Basis der Richtlinie war es, einen Nachweis für die Energieaufnahmekapazität von Systemen durch realistische 1:1 Feldversuche einzuführen. Die Versuche haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Zulassungsverfahren

Testungen für Systeme unter den WLV-Richtlinien werden bei unserer Testanlage am Erzberg (Österreich) von einer unabhängigen Zulassungsbehörde der Montanuniversität Leoben durchgeführt.

  • Ein Einschlag hat in der Mitte eines aus 3 Feldern bestehenden Systems zu erfolgen
  • Der Block kann natürlich oder künstlich sein, er muss jedoch eine minimale Dichte von 2500kg/m² aufweisen
  • Das System wird wie bei Projekten verankert
  • Die Geschwindigkeit des Blocks beim Einschlag muss 25 m/sec betragen ( ± 3%)
  • Versagen von Komponenten (z.B. bei Trag-, Rückhalte- oder Nähseilen, gebrochene Seile im Netz, gebrochene Stützen sowie kaputte Verbindungsbolzen zwischen Stütze und Grundplatte) sind nicht gestatted bei Systemen mit einer Energieaufnahmekapazität bis 1000 kJ
  • Ein Versagen einzelner Komponenten bei Systemen von mehr als 1000 kJ kann unter Umständen toleriert werden, wenn die unabhängige Testbehörde den Test als bestanden oder teilweise bestanden wertet
  • Plastische Verformungen sind zu erwarten und gestattet, solange sie dokumentiert werden
  • Tests müssen von einer unabhängigen Zulassungsbehörde überwacht und dokumentiert werden

Zertifizierungsprozess

Die Tests für Systeme gemäß der WLV-Richtlinien wurden bei unserer Testanlage am Erzberg (Österreich) von der unabhängigen Zulassungsbehörde der Montanuniversität Leoben durchgeführt.


Literatur

WLV (2005) Richtlinie für den Eignungsnachweis von Steinschlagschutznetzen, Bundesministerium für Land- und Forst-wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Innsbruck, Austria

WLV (2010) Richtlinie für den Eignungsnachweis und risikobezogene Zusatzkriterien für Steinschlagschutznetzen, Bundesministerium für Land- und Forst-wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Innsbruck, Austria